Stornierung durch den Eigentümer

Stornierung durch den Eigentümer

In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass ein Eigentümer eine bestehende Buchung stornieren muss. Da eine Stornierung erhebliche Auswirkungen auf den Gast und auf den Ruf der Unterkunft haben kann, ist dies nur zulässig, wenn ein gültiger und notwendiger Grund vorliegt.

Wann darf ein Eigentümer stornieren?

Ein Eigentümer darf eine Reservierung nur stornieren, wenn die Unterkunft vorübergehend nicht vermietbar ist, zum Beispiel aufgrund von:

  • erheblichen Schäden an der Unterkunft

  • unvorhergesehenen technischen Problemen (z. B. Wasserschaden, Heizungsdefekt)

  • Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken

  • Fällen höherer Gewalt

Eigennutzung oder Urlaubsplanung gelten nicht als gültiger Grund, eine bestehende Buchung zu stornieren.

Vorgehensweise bei einer Stornierung durch den Eigentümer

  1. Der Eigentümer meldet die gewünschte Stornierung bei Sun & Sea Holidays, einschließlich Begründung und Nachweisen.

  2. Wir prüfen die Situation und informieren den Gast.

  3. Die Stornierung wird erst durchgeführt, nachdem Sun & Sea Holidays diese bestätigt hat.

Der Eigentümer nimmt nicht selbst Kontakt mit dem Gast zur Stornierung auf.

Mögliche Folgen und Kosten

Bei einer Stornierung durch den Eigentümer können dem Gast Entschädigungen oder Kosten zustehen.
Diese können dem Eigentümer gegebenenfalls in Rechnung gestellt werden.

Mögliche Folgen sind:

  • Entschädigung des Gastes für Unannehmlichkeiten oder entstandene Kosten

  • negative Bewertungen oder schlechtere Bewertungen

  • geringere Sichtbarkeit auf Buchungsplattformen

Stornierungen ohne triftigen Grund können zu Sanktionen durch Sun & Sea Holidays oder externe Buchungsplattformen (OTAs) führen.

OTA-Buchungen

Bei Buchungen über externe Plattformen (wie Airbnb, Booking.com oder Vrbo) gelten die Stornierungsbedingungen der jeweiligen Plattform.
Eine Stornierung über eine OTA kann zu finanziellen Strafen, Verpflichtungen zur Umbuchung oder Entschädigungszahlungen an den Gast führen. Diese Kosten können dem Eigentümer in Rechnung gestellt werden.

Vermeidung von Stornierungen

Um Stornierungen durch den Eigentümer zu vermeiden, empfehlen wir:

  • rechtzeitige Kommunikation über Wartungsarbeiten, Renovierungen oder Probleme

  • frühzeitige Blockierung von Eigennutzungszeiträumen

  • sofortige Meldung von Problemen, damit Lösungen organisiert werden können


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